Immobilienrecht

Das Immobilienrecht gehört zu einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet beinhaltet das gesamte Immobilienkaufrecht bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentumsrecht, das gewerbliche Miet- und Pachtrecht sowie das Immobilienleasing, nicht zu vergessen das Bauträgerrecht mit seinen komplexen Regelungen.

Folgende Punkte sind oftmals streitig:

  • wirksamer Bauvertrag
  • Fälligkeit der Vergütung
  • Mängelgewährleistung
  • Mangelbeseitigung
  • Verjährung
  • Garantie
  • Erstellung des bestellten Bauwerkes
  • Zahlung des Werklohnes

Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern umfangreiche Sachkenntnis, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die schlüsselfertige Errichtung einer Immobilie, den Kauf oder Verkauf oder die Übertragung einer Immobilie im Wege vorweggenommener Erbfolge oder im Erbfall geht oder um die Belastung mit Grundschulden oder um die Finanzierung, Rechtsanwalt und Notar Saurin verfügt über weit reichende Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet.

Für alle diese Themen nehmen Sie Kontakt zu mir auf oder rufen einfach an unter 04161 / 88966

Immobilienrecht was last modified: September 21st, 2020 by Karsten Meyn