Erbrecht

Das gesetzliche Erbrecht stimmt nicht immer mit dem individuellen Willen eines Erblassers überein, so dass es sich anbietet, rechtzeitig vor einem Erbfall die Erbfolge zu klären. Bei Fragen zu Vermögensübertragungen unter Lebenden, zum Erbvertrag, zur Errichtung einer Stiftung, eines Vermächtnisses oder zum Testament erhalten Sie kompetenten Rat. Auch die erbschaftssteuerlichen Fragen bleiben nicht unbeantwortet. Nach einem Erbfall informiert er Sie unter anderem auch über die Themen Erbfolge, Erbverzicht, Erbengemeinschaft, Erbunwürdigkeit, Erbenhaftung, Erbteil und Erbteilsberechnungen, Erbfähigkeit, Erbscheinsverfahren und Erbfallschulden.

Gerade im Erbfall prasseln oftmals unangenehme Situationen und aufwendige Regelungen auf einen ein. Die nachfolgende Liste soll nur ein Eindruck vermitteln, was für Fragen geklärt werden sollten. Im Idealfall natürlich rechtzeitig, in Ruhe und zu Lebzeiten.

  • Wie gestalte ich sinnvoll ein Testament?
  • Was sollte ich außer einem Testament noch regeln?
  • Habe ich Vorsorge für einen eventuellen Krankenhausaufenthalt getroffen?
  • Was muss ich als Unternehmer tun, wenn Firmenbeteiligungen vererbt werden sollen?
  • Gibt es ein digitales Erbe zu berücksichtigen?
  • Soll ich bereits zu Lebzeiten Vermögen auf Dritte übertragen?
  • Welche Maßnahmen kann ich ergreifen, wenn Erben noch minderjährig sind?
  • Was ist nach dem Erbfall alles zu tun?
  • Brauche ich einen Erbschein?
  • Welche Rolle spielt das Nachlassgericht?
  • Ich bin enterbt worden. Was kann ich dagegen machen?
  • Wie berechne ich meinen Pflichtteil?
  • Wie setze ich mich mit den anderen Erben auseinander?
  • Hafte ich als Erbe für Schulden und muss ich eventuell ausschlagen?

Für alle diese Themen nehmen Sie Kontakt zu mir auf oder rufen einfach an unter 04161 / 88966

Erbrecht was last modified: September 21st, 2020 by Karsten Meyn